Staatliche Grenzwerte

Staatliche Grenzwerte für den niederfrequenten Bereich existierten bis zum Sommer 1996 nicht; in Ermangelung amtlicher Werte werden von Behörden und Gerichten die DIN-VDE-Normen herangezogen. Diese DIN-VDE-Normen sind aber im Wesentlichen nach elektrotechnischen Erfordernissen ausgerichtet und dienen ausschließlich der Vermeidung von >Elektro-Unfällen<. Ein Schutz der Gesundheit in der Definition nach WHO kann von diesen Normen nicht erwartet werden. Die elektrotechnische Kommission ist auch von ihrer Zusammensetzung her nicht geeignet, biologische und medizinische Zusammenhänge zu erfassen. Zwei Drittel der Kommissionsmitglieder stammen aus ingenieurtechnischen Bereichen und sind somit nicht in der Lage biologische Gegebenheiten gebührend zu bewerten.
Normen wie die VDE-DIN 0848, stellen in der Bundesrepublik für den Bürger einklagbares Recht dar.

Der seit 1996 gültige Wert für das elektrische Wechselfeld [EWF] ist:
   20.000 V/m entsprechen S= 10 mA/m2.

Der gültige Wert für das magnetische Wechselfeld [MWF] ist:
   4.000 A/m oder 5 mT => S= 10 mA/m2.

Selbst der Verordnungsgeber hat erkannt, dass diese DIN-VDE-Normen überhöht sind und keinen sicheren Schutz für die Bevölkerung darstellen. Zum 1.1.1997 wurde mit der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz folgende – aus elektrobiologischer Sicht immer noch zu hohen – Grenzwerte eingeführt.

Grenzwerte für elektromagnetische Felder

NF- Bereich:elektr. Feldstärke (kV/m)magn. Flussdichte (µT)
162/3 Hz =>10 kV/m300 µT
50 Hz =>5 kV/m100 µT
   
HF-Bereich:elektr. Feldstärke (V/m)magn. Feldstärke (A/m)
10-400 MHz =>27,5 V/m0,073 A/m
400-2000 MHz =>1,375√ f0,0037 √f
2000-300000 MHz =>61 V/m0,16 A/m

Quelle: Bay. Staatsministerium f. Landesentwicklung + Umweltfragen, 1/97

Diese Grenzwerte in Deutschland sind – EU-konform – aber weit davon entfernt, elektrobiologischen Anforderungen auch nur annähernd gerecht zu werden. Vor allem der Forderung nach belastungsfreien Schlafplätzen wird nicht Rechnung getragen. Aus elektrobiologischer Sicht ist es zwingend notwendig unterschiedliche Grenzwerte für den Arbeitsbereich, den Wohnbereich und speziell für Schlaf- und Kinderzimmer zu erlassen.
Welche Grenzwerte für bestimmte Arbeitsbereiche (z.B. Elektrolokführer, Arbeiter an Induktionsschmelzöfen) zu erlassen sind, muss arbeitsmedizinisch festgelegt werden und kann nicht aus Schlafplatzuntersuchungen abgeleitet werden. Mit Sicherheit kann aber gesagt werden, dass auch die zukünftigen, staatlichen Grenzwerte für einen effizienten Arbeitsplatz- und Gesundheitsschutz zu hoch sind. Aus diesem Grund wird sogar von staatlichen Institutionen gefordert Präventionswerte (Vorsorgewerte) für sensible Bereiche einzuführen!
Der Arbeitskreis Elektro-Biologie e.V. empfiehlt aus diesem Grund elektrobiologische Richtwerte für Schlaf- und Ruhebereiche einzuhalten um gesundheitliche Belastungen von physikalischen Feldern möglichst zu vermeiden.

Im Gegensatz zu Grenzwerten sind Richtwerte unverbindliche Empfehlungen, die für niemand bindend sind. Richtwerte orientieren sich nicht an einer möglichen Schädigung, sondern gehen vom kleinsten, anzunehmenden Risiko für die Gesundheit aus.
Richtwerte orientieren sich an Effekten, das heißt, wenn sich in vivo oder in vitro Auffälligkeiten einstellen, wird davon ausgegangen, dass diese Effekte auch biologische Relevanz besitzen und gesundheitliche Schäden auslösen können.
Dagegen werden Grenzwerte erst dann festgesetzt, wenn medizinisch nachweislich Menschen an einer Belastung erkranken oder sogar gestorben sind. Dann ist die Gefährlichkeit einer Noxe unwiderruflich belegt.
Die Vertreter von Grenzwerten und Richtwerten haben grundsätzlich eine andere Philosophie. Die Grenzwertvertreter sagen: Nichts ist für den Menschen schädlich solange es nicht wissenschaftlich bewiesen worden ist.

Die Vertreter von Richtwerten sagen: Alles ist schädlich für den Menschen, solange nicht eindeutig die Unschädlichkeit bewiesen worden ist.

Der Arbeitskreis Elektro-Biologie e.V. fordert aufgrund seiner 30-jährigen Erfahrungen sich nicht auf Grenzwerte zu verlassen sondern unbedingt die Richtwerte nach AEB für Schlafplätze und Ruhezonen einzuhalten.